- Die Treppenhausreinigung ist umlagefähig (§ 2 Nr. 9 BetrKV), ebenso Flure, Keller, Dachboden, Waschküche und Fahrkorb.
- Einmalige Reinigungen nach Bauarbeiten oder einem Wasserschaden gehören nicht dazu.
- Putzen die Mieter selbst, entstehen keine Kosten. Die Umstellung auf eine Firma braucht eine Grundlage im Vertrag.
- Den Lohnanteil weist du für § 35a EStG gesondert aus.
Was zur Gebäudereinigung gehört
Nach § 2 Nr. 9 BetrKV gehören zu den Kosten der Gebäudereinigung die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und Fahrkorb des Aufzugs. Typisch umlagefähig sind:
- regelmäßiges Kehren und Wischen von Treppen und Fluren
- Reinigung von Eingangsbereich, Briefkastenanlage, Handläufen und Geländern
- Reinigung der Fenster im Treppenhaus und in Gemeinschaftsräumen
- Reinigung von Keller- und Dachbodengängen, Waschküche und Fahrradkeller
- Reinigung des Aufzugs, wenn sie nicht schon über den Aufzug abgerechnet wird
- Reinigungsmittel, die für diese Arbeiten verbraucht werden
Zur selben Nummer gehört die Ungezieferbekämpfung. Umlagefähig sind laufende, vorbeugende Maßnahmen, etwa regelmäßige Kontrollen auf Schädlinge. Die einmalige Bekämpfung eines akuten Befalls gilt überwiegend nicht als laufend und bleibt beim Vermieter oder beim Verursacher.
Was nicht dazugehört
- Einmalige Sonderreinigungen, etwa nach Bauarbeiten, nach einem Wasserschaden oder nach Graffiti
- Reinigung von Wohnungen, die du für eine Neuvermietung vorbereitest
- Reparaturen und Anstriche im Treppenhaus, auch wenn die Reinigungsfirma sie mit erledigt
- Reinigung von Flächen, die nur du nutzt, etwa dein eigener Kellerraum oder ein Büro im Haus
Steht eine solche Leistung mit auf der Rechnung, rechnest du sie heraus. Mehr zur Abgrenzung steht im Artikel nicht umlagefähige Nebenkosten.
Reinigungsfirma oder Kehrwoche
In vielen Häusern regelt die Hausordnung, dass die Mieter das Treppenhaus abwechselnd selbst reinigen, die bekannte Kehrwoche. Haben die Mieter die Reinigung vertraglich übernommen, entstehen dir dafür keine Kosten, und in der Abrechnung steht keine Position.
Klappt die Mieterreinigung nicht und willst du eine Firma beauftragen, brauchst du dafür eine Grundlage im Mietvertrag. Ob eine einseitige Umstellung möglich ist, hängt vom Wortlaut des Vertrags und der Hausordnung ab und ist Einzelfallsache. Erledigt nur ein einzelner Mieter seine Reinigung nicht, kann es ein Weg sein, die Kosten einer Ersatzvornahme für seine Wochen von ihm zu verlangen, nicht von allen.
Reinigt der Hausmeister das Treppenhaus mit, darf dieselbe Leistung nicht zusätzlich als Gebäudereinigung abgerechnet werden. Prüfe die Leistungsverzeichnisse von Hausmeister und Reinigungsfirma nebeneinander, siehe Hausmeisterkosten umlegen.
Rechenbeispiel mit Lohnanteil
Eine Reinigungsfirma reinigt die Lindenstraße 12 (7 Wohnungen, 461 m²) wöchentlich für 180,00 € im Monat, also 2.160,00 € im Jahr. Im März 2025 berechnet sie zusätzlich 300,00 € für eine Grundreinigung nach dem Austausch der Haustür. Laut Rechnung beträgt der Lohnanteil der laufenden Reinigung 1.836,00 €. Der Mietvertrag sieht die Umlage nach Wohnfläche vor.
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Grundreinigung nach Türtausch | einmalig, trägt der Vermieter | 300,00 € |
| Laufende Reinigung | 12 × 180,00 € | 2.160,00 € |
| Anteil WE 3 (70 / 461 m²) | 2.160,00 € × 70 ÷ 461 | 327,98 € |
| davon Lohnanteil WE 3 | 1.836,00 € × 70 ÷ 461 | 278,79 € |
| mögliche Steuerermäßigung Mieter | 20 % von 278,79 € | 55,76 € |
Beispielzahlen. Nach Wohneinheiten verteilt wären es 2.160,00 € ÷ 7 = 308,57 € je Wohnung.
Welcher Schlüssel passt
Gilt im Mietvertrag nichts anderes, wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB). Häufig vereinbart sind auch Wohneinheiten, weil der Aufwand für das Treppenhaus nicht von der Größe der einzelnen Wohnung abhängt. Beides ist zulässig. Mieter im Erdgeschoss zahlen in der Regel mit, weil sie Eingang, Briefkästen und Keller ebenfalls nutzen. Nutzt eine Einheit das Treppenhaus überhaupt nicht, etwa ein Laden mit eigenem Eingang, kann es sachgerecht sein, sie herauszunehmen. Wie das geht, erklärt der Artikel zum Umlageschlüssel.
Lohnanteil für § 35a
Mieter können 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von ihrer Steuer abziehen (§ 35a Abs. 2 EStG). Die Treppenhausreinigung gehört dazu. Abziehbar ist nur der Lohnanteil, nicht Material oder Reinigungsmittel. Bitte die Reinigungsfirma, den Lohnanteil auf der Rechnung auszuweisen, und gib ihn je Wohnung in der Abrechnung an. Welche Positionen sonst dazugehören, steht im Artikel haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung.
Selbst putzen
Reinigst du das Treppenhaus selbst, darfst du deine Arbeit als Eigenleistung ansetzen, höchstens mit dem Betrag, den eine Reinigungsfirma ohne Umsatzsteuer verlangen würde (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV). Dokumentiere Termine und Stunden.
So hilft ImmoAktas
Die Rechnung der Reinigungsfirma fotografierst du, ImmoAktas schlägt Betrag, Zeitraum und Kostenart vor. Eine Sonderreinigung auf derselben Rechnung markierst du als nicht umlagefähig, mit Begründung. Den Lohnanteil trägst du je Rechnung ein, und die App weist ihn in jeder Abrechnung nach § 35a aus. Eigene Reinigung erfasst du als manuelle Position. Den ganzen Ablauf zeigt die Anleitung Nebenkostenabrechnung erstellen.
Häufige Fragen
Ist die Treppenhausreinigung umlagefähig?
Ja. Die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und Fahrkorb des Aufzugs gehört zu den Kosten der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV.
Müssen Mieter im Erdgeschoss für die Treppenhausreinigung zahlen?
In der Regel ja. Die Kosten für gemeinsam genutzte Flächen werden nach dem vereinbarten Schlüssel auf alle Mieter verteilt, unabhängig davon, wie viele Stufen jemand tatsächlich nutzt. Eine Ausnahme kann für Einheiten gelten, die das Treppenhaus gar nicht nutzen können, etwa ein Laden mit eigenem Eingang.
Darf ich eine Reinigungsfirma beauftragen, wenn die Mieter laut Hausordnung selbst putzen?
Haben die Mieter die Reinigung vertraglich übernommen, entstehen dafür keine Betriebskosten. Wer auf eine Reinigungsfirma umstellen will, braucht dafür eine vertragliche Grundlage. Das ist Einzelfallsache, lass dich im Zweifel beraten.
Können Mieter die Treppenhausreinigung von der Steuer absetzen?
Ja, den Lohnanteil als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 % (§ 35a EStG). Dafür muss die Abrechnung oder eine Bescheinigung den Lohnanteil der Wohnung ausweisen.
Softwareentwickler aus Dortmund und selbst Vermieter. Hat ImmoAktas gebaut, weil er seine eigene Abrechnung in Excel leid war. Schreibt hier über das, was er beim Abrechnen selbst nachschlagen musste.
Stand: Oktober 2026 · Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.